IST | Interventionsstelle

gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Bei der IST — Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen — handelt es sich um eine Fachstelle für Personen, die von körperlicher und/oder psychischer Gewalt in engen sozialen Beziehungen und/oder von Stalking betroffen sind. Die.IST informiert, berät und unter- stützt auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes, wenn Sie geschlagen oder bedroht werden, unter Druck gesetzt werden, erniedrigt und beleidigt werden, sexuell bedrängt werden, wie eine Gefangene gehalten werden, bespitzelt und verfolgt werden. Wir arbeiten parteiisch für die Opfer von Gewalt. Das bedeutet: ganz auf der Seite der bedrohten und misshandelten Menschen zu stehen und sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung zu unterstützen.

Unsere Angebote

Nach einem Polizeieinsatz in Fällen von Gewalt in engen Beziehungen erhalten wir — natürlich nur mit Ihrem Einverständnis — Ihre Kontaktdaten und nehmen schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf. Ihre Bedürfnisse und Interessen stehen dabei im Zentrum der Beratung. Sie können sich aber auch jederzeit ohne vorherigen Polizeieinsatz an uns wenden. Wir hören zu Wir beraten telefonisch und persönlich Wir informieren über Ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewalt- schutzgesetz und darüber, was Sie selbst zu Ihrem Schutz tun können Wir unterstützen bei der Antragstellung vor Gericht und beim Umgang mit Behörden Wir vermitteln bei Bedarf weiterführende Hilfen, wenn Sie dies wünschen Kinder sind von der Gewalt fast immer mitbetroffen und werden in unserer Beratung mit berücksichtigt. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym, und unab- hängig von Konfession, Weltanschauung, Nationalität.

Das Gewaltschutzgesetz

Wir arbeiten auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes. Das Gewalt- schutzgesetz ist seit Anfang 2002 in Kraft. Es bietet zivilrechtliche Möglich- keiten, sich vor körperlicher und/oder psychischer Misshandlung zu schützen. Die Polizei kann einem Täter mit sofortiger Wirkung einen Platzverweis erteilen, so dass dieser für eine bestimmte Zeit weder die Wohnung des Opfers betreten noch Kontakt aufnehmen darf. Wer bedroht oder miss- handelt wird, kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Schutzanordnung stellen. So kann dem Täter z.B. verwehrt werden, die gemeinsame Wohnung zu betreten oder das Opfer telefonisch oder per SMS zu belästigen (”stalken”). KONTAKT IST | Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V. Heddesdorfer Str. 5 | 56564 Neuwied Tel. 02631 — 98 75-52 interventionsstelle@caritas-neuwied.de
Karolina Grabowska / pexels.com Karolina Grabowska / pexels.com
Die Interventionsstelle wird vom MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, KULTUR UND INTEGRATION des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.

IST | Interventionsstelle

gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Bei der IST — Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen — handelt es sich um eine Fachstelle für Personen, die von körperlicher und/oder psychischer Gewalt in engen sozialen Beziehungen und/oder von Stalking betroffen sind. Die.IST informiert, berät und unterstützt auf der Grundlage des Gewalt- schutzgesetzes, wenn Sie geschlagen oder bedroht werden, unter Druck gesetzt werden, erniedrigt und beleidigt werden, sexuell bedrängt werden, wie eine Gefangene gehalten werden, bespitzelt und verfolgt werden. Wir arbeiten parteiisch für die Opfer von Gewalt. Das bedeutet: ganz auf der Seite der bedrohten und misshandelten Menschen zu stehen und sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf Unversehrtheit und Selbst- bestimmung zu unterstützen.

Unsere Angebote

Nach einem Polizeieinsatz in Fällen von Gewalt in engen Beziehungen erhalten wir — natürlich nur mit Ihrem Einverständnis — Ihre Kontakt- daten und nehmen schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf. Ihre Bedürfnisse und Interessen stehen dabei im Zentrum der Beratung. Sie können sich aber auch jederzeit ohne vorherigen Polizeieinsatz an uns wenden. Wir hören zu Wir beraten telefonisch und persönlich Wir informieren über Ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutz- gesetz und darüber, was Sie selbst zu Ihrem Schutz tun können Wir unterstützen bei der Antragstellung vor Gericht und beim Umgang mit Behörden Wir vermitteln bei Bedarf weiterführende Hilfen, wenn Sie dies wünschen Kinder sind von der Gewalt fast immer mitbetroffen und werden in unserer Beratung mit berücksichtigt. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym, und unabhängig von Konfession, Weltanschauung, Nationalität.

Das Gewaltschutzgesetz

Wir arbeiten auf der Grundlage des Gewalt- schutzgesetzes. Das Gewaltschutzgesetz ist seit Anfang 2002 in Kraft. Es bietet zivilrecht- liche Möglichkeiten, sich vor körperlicher und/oder psychischer Misshandlung zu schützen. Die Polizei kann einem Täter mit sofortiger Wirkung einen Platzverweis erteilen, so dass dieser für eine bestimmte Zeit weder die Wohnung des Opfers betreten noch Kontakt aufnehmen darf. Wer bedroht oder misshandelt wird, kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Schutzanordnung stellen. So kann dem Täter z.B. verwehrt werden, die gemeinsame Wohnung zu betreten oder das Opfer telefonisch oder per SMS zu belästigen (”stalken”). KONTAKT IST | Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V. Heddesdorfer Str. 5 | 56564 Neuwied Tel. 02631 — 98 75-52 interventionsstelle@caritas-neuwied.de