IST | Interventionsstelle
gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen
Bei der IST — Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen
Beziehungen — handelt es sich um eine Fachstelle für Personen, die von
körperlicher und/oder psychischer Gewalt in engen sozialen Beziehungen
und/oder von Stalking betroffen sind. Die.IST informiert, berät und unter-
stützt auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes, wenn Sie geschlagen
oder bedroht werden, unter Druck gesetzt werden, erniedrigt und beleidigt
werden, sexuell bedrängt werden, wie eine Gefangene gehalten werden,
bespitzelt und verfolgt werden.
Wir arbeiten parteiisch für die Opfer von Gewalt. Das bedeutet: ganz auf der
Seite der bedrohten und misshandelten Menschen zu stehen und sie bei
der Durchsetzung ihrer Rechte auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung
zu unterstützen.
Unsere Angebote
Nach einem Polizeieinsatz in Fällen von Gewalt in engen Beziehungen
erhalten wir — natürlich nur mit Ihrem Einverständnis — Ihre Kontaktdaten
und nehmen schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf. Ihre Bedürfnisse und
Interessen stehen dabei im Zentrum der Beratung. Sie können sich aber
auch jederzeit ohne vorherigen Polizeieinsatz an uns wenden.
Wir hören zu
Wir beraten telefonisch und persönlich
Wir informieren über Ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewalt-
schutzgesetz und darüber, was Sie selbst zu Ihrem Schutz tun können
Wir unterstützen bei der Antragstellung vor Gericht und beim Umgang
mit Behörden
Wir vermitteln bei Bedarf weiterführende Hilfen, wenn Sie dies
wünschen
Kinder sind von der Gewalt fast immer mitbetroffen und werden in unserer
Beratung mit berücksichtigt.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym, und unab-
hängig von Konfession, Weltanschauung, Nationalität.
Das Gewaltschutzgesetz
Wir arbeiten auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes. Das Gewalt-
schutzgesetz ist seit Anfang 2002 in Kraft. Es bietet zivilrechtliche Möglich-
keiten, sich vor körperlicher und/oder psychischer Misshandlung zu
schützen.
Die Polizei kann einem Täter mit sofortiger Wirkung einen Platzverweis
erteilen, so dass dieser für eine bestimmte Zeit weder die Wohnung des
Opfers betreten noch Kontakt aufnehmen darf. Wer bedroht oder miss-
handelt wird, kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Schutzanordnung
stellen. So kann dem Täter z.B. verwehrt werden, die gemeinsame
Wohnung zu betreten oder das Opfer telefonisch oder per SMS zu
belästigen (”stalken”).
KONTAKT
IST | Interventionsstelle gegen Gewalt
in engen sozialen Beziehungen
Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V.
Heddesdorfer Str. 5 | 56564 Neuwied
Tel.
02631 — 98 75-52
interventionsstelle@caritas-neuwied.de
Die Interventionsstelle wird
vom MINISTERIUM FÜR
FAMILIE, FRAUEN, KULTUR
UND INTEGRATION des
Landes Rheinland-Pfalz
gefördert.