IST Interventionsstelle
gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen
Bei der IST — Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen —
handelt es sich um eine Fachstelle für Personen, die von körperlicher und/oder
psychischer Gewalt in engen sozialen Beziehungen und/oder von Stalking betroffen
sind. Die.IST informiert, berät und unterstützt auf der Grundlage des Gewaltschutz-
gesetzes, wenn Sie geschlagen oder bedroht werden, unter Druck gesetzt werden,
erniedrigt und beleidigt werden, sexuell bedrängt werden, wie eine Gefangene gehalten
werden, bespitzelt und verfolgt werden.
Wir arbeiten parteiisch für die Opfer von Gewalt. Das bedeutet: ganz auf der Seite der
bedrohten und misshandelten Menschen zu stehen und sie bei der Durchsetzung ihrer
Rechte auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung zu unterstützen.
Unsere Angebote
Nach einem Polizeieinsatz in Fällen von Gewalt in engen Beziehungen erhalten wir —
natürlich nur mit Ihrem Einverständnis — Ihre Kontaktdaten und nehmen
schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf. Ihre Bedürfnisse und Interessen stehen dabei
im Zentrum der Beratung. Sie können sich aber auch jederzeit ohne vorherigen
Polizeieinsatz an uns wenden.
Wir hören zu
Wir beraten telefonisch und persönlich
Wir informieren über Ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz
und darüber, was Sie selbst zu Ihrem Schutz tun können
Wir unterstützen bei der Antragstellung vor Gericht und beim Umgang mit Behörden
Wir vermitteln bei Bedarf weiterführende Hilfen, wenn Sie dies wünschen
Kinder sind von der Gewalt fast immer mitbetroffen und werden in unserer Beratung mit
berücksichtigt.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym, und unabhängig von
Konfession, Weltanschauung, Nationalität.
Das Gewaltschutzgesetz
Wir arbeiten auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes. Das Gewaltschutzgesetz ist
seit Anfang 2002 in Kraft. Es bietet zivilrechtliche Möglichkeiten, sich vor körperlicher
und/oder psychischer Misshandlung zu schützen.
Die Polizei kann einem Täter mit sofortiger Wirkung einen Platzverweis erteilen, so dass
dieser für eine bestimmte Zeit weder die Wohnung des Opfers betreten noch Kontakt
aufnehmen darf. Wer bedroht oder misshandelt wird, kann beim Amtsgericht einen
Antrag auf Schutzanordnung stellen. So kann dem Täter z.B. verwehrt werden, die
gemeinsame Wohnung zu betreten oder das Opfer telefonisch oder per SMS zu
belästigen (”stalken”).
KONTAKT
IST Interventionsstelle gegen Gewalt
in engen sozialen Beziehungen
Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V.
Heddesdorfer Str. 5 | 56564 Neuwied
Tel.
02631 — 98 75-52
Fax
02631 — 98 75-75
interventionsstelle@caritas-neuwied.de
persönliche Gespräche
nach Vereinbarung
Die Interventionsstelle wird vom MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, KULTUR
UND INTEGRATION des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.
IST Interventionsstelle
gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen
Bei der IST — Interventionsstelle gegen Gewalt in
engen sozialen Beziehungen — handelt es sich um
eine Fachstelle für Personen, die von körperlicher
und/oder psychischer Gewalt in engen sozialen
Beziehungen und/oder von Stalking betroffen sind.
Die.IST informiert, berät und unterstützt auf der
Grundlage des Gewaltschutzgesetzes, wenn Sie
geschlagen oder bedroht werden, unter Druck gesetzt
werden, erniedrigt und beleidigt werden, sexuell
bedrängt werden, wie eine Gefangene gehalten
werden, bespitzelt und verfolgt werden.
Wir arbeiten parteiisch für die Opfer von Gewalt. Das
bedeutet: ganz auf der Seite der bedrohten und miss-
handelten Menschen zu stehen und sie bei der Durch-
setzung ihrer Rechte auf Unversehrtheit und Selbst-
bestimmung zu unterstützen.
Unsere Angebote
Nach einem Polizeieinsatz in Fällen von Gewalt in
engen Beziehungen erhalten wir — natürlich nur mit
Ihrem Einverständnis — Ihre Kontaktdaten und
nehmen schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf. Ihre
Bedürfnisse und Interessen stehen dabei im Zentrum
der Beratung. Sie können sich aber auch jederzeit
ohne vorherigen Polizeieinsatz an uns wenden.
Wir hören zu
Wir beraten telefonisch und persönlich
Wir informieren über Ihre rechtlichen Möglichkeiten
nach dem Gewaltschutzgesetz und darüber, was
Sie selbst zu Ihrem Schutz tun können
Wir unterstützen bei der Antragstellung vor Gericht
und beim Umgang mit Behörden
Wir vermitteln bei Bedarf weiterführende Hilfen,
wenn Sie dies wünschen
Kinder sind von der Gewalt fast immer mitbetroffen
und werden in unserer Beratung mit berücksichtigt.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch
anonym, und unabhängig von Konfession, Welt-
anschauung, Nationalität.
Das Gewaltschutzgesetz
Wir arbeiten auf der Grundlage des Gewaltschutz-
gesetzes. Das Gewaltschutzgesetz ist seit Anfang
2002 in Kraft. Es bietet zivilrechtliche Möglichkeiten,
sich vor körperlicher und/oder psychischer
Misshandlung zu schützen.
Die Polizei kann einem Täter mit sofortiger Wirkung
einen Platzverweis erteilen, so dass dieser für eine
bestimmte Zeit weder die Wohnung des Opfers
betreten noch Kontakt aufnehmen darf. Wer bedroht
oder misshandelt wird, kann beim Amtsgericht einen
Antrag auf Schutzanordnung stellen. So kann dem
Täter z.B. verwehrt werden, die gemeinsame
Wohnung zu betreten oder das Opfer telefonisch oder
per SMS zu belästigen (”stalken”).
KONTAKT
IST Interventionsstelle gegen Gewalt
in engen sozialen Beziehungen
Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V.
Heddesdorfer Str. 5 | 56564 Neuwied
Tel.
02631 — 98 75-52
Fax
02631 — 98 75-75
interventionsstelle@caritas-neuwied.de
persönliche Gespräche
nach Vereinbarung
Die Interventionsstelle wird vom MINISTERIUM FÜR
FAMILIE, FRAUEN, KULTUR UND INTEGRATION
des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.