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Aktionswoche Schuldnerberatung 2026

Probleme mit Pfändungsschutzkonten: Die Schuldnerberaterinnen des Caritasverbandes Rhein-Wied-Sieg e.V. und der Gemeinsamen Diakonischen Werke Rheinland-Süd gGmbH fordern Politik zum Handeln auf

Trotz eindeutig geregelter gesetzlicher Vorgaben erleben viele verschuldete Menschen weiterhin große Schwierigkeiten mit ihren Pfändungsschutzkonten (P‑Konten). Kontoumwandlungen erfolgen verspätet, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben bleiben blockiert. Das muss sich ändern.
„Die Schuldnerberaterinnen fordern daher entschlossenes Handeln der Politik, um den Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen. Sie stellen sich hinter eine Forderung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV).

Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P‑Konto zum Problemkonto wird“ machen sie auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto aufmerksam und laden am Dienstag, den 16.06.2026 ab 11:00 Uhr zu einem persönlichen Austausch in der Fußgängerzone Neuwied, Luisenplatz ein.

Nach Angaben der AG SBV, der auch die Schuldnerberatungen der Caritas und Diakonie angeschlossen sind, gibt es in Deutschland monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen.
‚Wie komme ich an mein Geld?‘ – diese Frage hören wir Schuldnerberaterinnen regelmäßig. In Stadt/Kreis sind der Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V. und die Gemeinsamen Diakonischen Werke Rheinland-Süd gGmbH die Trägerinnen von den vom Land Rheinland-Pfalz anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Neuwied. „Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. Das P‑Konto muss den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht“, so Stefanie Ehrenstein (Caritas).
Simone Binz (Diakonie) erläutert: „Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten.“ In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. „Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P‑Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung“. Die AG SBV kritisiert zudem rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. „Diese führen häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene“, sagt Daniela Veith (Caritas).
„Der Gesetzgeber muss den staatlichen Schutz des P‑Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten“, fordert Dorothee Meßmann (Diakonie). Nötig seien klare Standards für Banken, barrierearm erreichbare Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen.
Auch beim Basiskonto, das jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Girokonto sichern soll, sieht die AG SBV erheblichen Handlungsbedarf. „Ein Konto ist elementarer Bestandteil der Existenzsicherung“, betont Susanne Wilmer (Caritas). Kreditinstitute müssten Basiskonten aktiv anbieten. Verstöße seien wirksam zu sanktionieren. „Nur mit klaren, durchgesetzten Regeln wird der Zugang zu Giro‑ und Pfändungsschutzkonten unkompliziert und selbstverständlich“, unterstreicht Silke Frank (Diakonie).

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